Allgemeine Geschäftsbedingungen
Institut für Zukunftskultur
Leukhardt & Seitz GbR
Es gelten stets die aktuell veröffentlichten AGBs bzw. die vertraglich festgehaltene Version der AGBs.
Aktuelle Version vom 03.04.2024
Das Institut für Zukunftskultur, Leukhardt & Seitz GbR (im Folgenden auch: „IfZ“ oder „wir“), Kopenhagener Strasse 72, 13407 Berlin ist spezialisiert auf die Beratung von Organisationen und Unternehmen zu Nachhaltigkeitsfragen einschließlich der beratenden Begleitung von Zertifizierungsvorhaben. Wir sind Expert:innen in den Themen Nachhaltigkeitsmanagement, -berichte, Veranstaltungsbegleitung und Kommunikation mit langer Praxiserfahrung sowie Fach- und Methodenkompetenz. Wir begleiten Unternehmen, Organisationen und Kultureinrichtungen in die Zukunftsfähigkeit, vermitteln Wissen zu Referenzrahmen, befähigen zum eigenständigen Handeln. Wir bieten unseren Kund:innen (im Folgenden auch „Sie“) die Beratung zur Nachhaltigkeit in ihrem Unternehmen und begleiten Sie auf dem Weg zur Zertifizierung Ihres Unternehmens nach verschiedenen Nachhaltigkeitsmanagementsystemen wie ISO 20121, EMAS etc.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“) regeln die Rechtsverhältnisse mit unseren Kund:innen. Sie gelten nicht für Verbraucher:innen. Verbraucher:innen zählen nicht zu unseren Kund:innen. Für das zu schließende Vertragsverhältnis sind ausschließlich nur unsere AGB maßgeblich. Wir erkennen ausdrücklich keine diesen AGB widersprechenden Regelungen an. Etwas anderes gilt nur, sofern wir es im Einzelfall schriftlich vereinbaren.
§ 1 Geltungsbereich
Unsere AGB gelten für sämtliche von uns gegenüber unseren Kund:innen erbrachten Beratungsleistungen, sowohl für gegenwärtige als auch zukünftige Aufträge. Für den Einzelfall getroffene abweichende Vereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Vertrag und nicht auch für künftige Vereinbarungen.
Grundlage unserer Leistungen und der Verpflichtungen der Kund:in für einen spezifischen Auftrag sind unsere Angebote, Kostenvoranschläge bzw. Einzelaufträge (im Folgenden auch „KVA“).
Ein Auftrag gilt grundsätzlich erst als erteilt, wenn unser KVA schriftlich bestätigt wurde. An unseren KVA halten wir uns für 30 Werktage ab Übersendung gebunden.
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, insbesondere auch Auskünfte und Zusagen zu Aufträgen von am Auftrag beteiligten Mitarbeitenden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Die Schriftform im Sinne dieser AGB ist auch bei Textform gewahrt, also z.B. bei einer E-Mail.
Wir sind berechtigt, zur Durchführung des Vertrages auch Dritte als Subunternehmer einzusetzen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Das IfZ bietet Beratungsdienstleistungen im Bereich der Nachhaltigkeit an. Diese Dienstleistungen werden in Form von Workshops und Gesprächen erbracht. Die Workshops können auch von Mitarbeitenden der Kund:in besucht werden.
Sie müssen uns einen bevollmächtigten Mitarbeitenden, der nicht der Geschäftsleitung angehört, benennen („Beauftragte“), der Empfänger unserer Beratungsleitungen ist, also im Fall mündlicher Beratungen unser primärer Gesprächspartner, im Fall schriftlicher Ausarbeitungen Ihr bevollmächtigter Empfänger.
Kommunikationsweg (Videokonferenz, Termin vor Ort, oder Telefonat/Telefonkonferenz), Teilnehmerkreis, Dauer und ggfs. Ort und Zeit der jeweiligen Beratung werden durch unseren KVA festgelegt.
Erprobte Pakete von Beratungsleistungen („Beratungspakete“), etwa die beratende Zertifizierungsbegleitung, bestehen aus mehreren, in ihrer zeitlichen Abfolge abgestimmten Workshops und Gesprächen über einen festen, im KVA festgelegten Zeitraum („Laufzeit“).
Wir werden stets nur beratend tätig. Ein bestimmter Erfolg, etwa eine erfolgreiche Zertifizierung, ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Jede/r unserer Mitarbeitenden mit entsprechender qualifizierter Ausbildung ist berechtigt, den jeweiligen Auftrag zu bearbeiten. Ebenso dürfen wir uns sorgfältig ausgewählter Dritter bedienen.
§ 3 Mitwirkungspflichten der Kund:innen
Damit wir unsere Leistungen vereinbarungsgemäß erbringen können, ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Daher bitten wir Sie, uns alle für die Durchführung unserer Leistung relevanten Tatsachen, Informationen, Daten, Unterlagen, usw. für uns kostenfrei, frühestmöglich und in gut lesbarer Form (digital oder als Druckerzeugnis) zur Verfügung zu stellen. Wir bitten Sie, uns auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, schnellstmöglich aufmerksam zu machen.
Soweit unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht oder unsere Vereinbarung dies ausdrücklich umfasst, werden wir die uns zur Verfügung gestellten Informationen nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen.
Unterlässt Kund:in auch nach Mahnung mit Fristsetzung seine Mitwirkung und kann deshalb der Auftrag nicht durchgeführt werden, können wir den Auftrag fristlos kündigen. Für unsere Vergütung im Falle einer solchen Kündigung gilt § 8 Abs. 4 entsprechend; dies gilt nicht, wenn Kund:innen an der unterlassenen Mitwirkung kein Verschulden trifft.
Bei Verträgen mit fester Laufzeit sind die vereinbarten Termine einzuhalten; können sie aufgrund von Umständen, die in der Sphäre der Kund:innen liegen, nicht eingehalten werden, bleiben unsere Vergütungsansprüche bestehen und wir werden für den jeweiligen Termin von der Pflicht zur Erbringung der Leistung frei. Nachholtermine oder eine Verlängerung der Laufzeit können regelmäßig nicht angeboten werden.
§ 4 Vergütung
Die Vergütung kann entweder nach Aufwand als Stunden- oder Tagessatz, oder als Pauschalvergütung, oder als Kombination aus beidem vereinbart werden. Für Beratungspakete vereinbaren wir regelmäßig Pauschalhonorare.
Wenn wir nach Aufwand abrechnen, gilt unser KVA als Aufwandskalkulation. Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten werden gesondert abgerechnet.
Wir bitten um Verständnis, dass wir eine Ausfallkostenregelung vereinbaren müssen. Unsere Verträge basieren auf längerfristigen Planungen. Jede Terminstornierung stellt deshalb für uns einen betriebswirtschaftlichen Verlust dar. Eine Terminverschiebung kommt für uns einer Stornierung gleich. Wenn Sie eine verbindlich vereinbarte Veranstaltung absagen oder verschieben möchten, ist dies bis 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung entschädigungslos möglich. Für Absagen innerhalb eines Monats bis 48 Stunden vor der vereinbarten Veranstaltung berechnen wir 50 % des vereinbarten Honorars; bei Absagen innerhalb von 48 Stunden vor der Veranstaltung wird das volle Honorar fällig.
Pauschalhonorare verstehen sich einschließlich aller Reisekosten, Spesen und sonstiger Nebenkosten, wenn dies im Angebot so angegeben ist.
§ 5 Zahlung
Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, werden Pauschalhonorare jeweils nach Stellung einer entsprechenden Rechnung wie folgt zur Zahlung fällig:
- 30 % der Gesamtvergütung nach Auftragserteilung;
- 40 % der Gesamtvergütung nach der Hälfte der Laufzeit;
- 30 % der Gesamtvergütung nach Ende der Laufzeit.
Im Übrigen sind wir berechtigt, in angemessenem Umfang Zwischenrechnungen zu stellen. Als angemessen gilt stets die monatliche Abrechnung des im Vormonat angefallenen Arbeitsaufwandes.
Unsere Rechnungen sind zu dem in der Rechnung genannten Termin fällig; ist kein Termin genannt, sind die Zahlungen 10 Werktage nach Rechnungsdatum fällig. Wir sind berechtigt, nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt.
§ 6 Recht zur Referenzierung
Wir haben das Recht, Kund:innen im üblichen Umfang als Referenz auf unserer Website und in unseren Präsenzen auf social-media-Plattformen zu nennen.
§ 7 Haftung
Vorbehaltlich der nachfolgend unter 2. genannten Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haften wir für alle darauf zurückzuführenden Schäden.
Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine wesentliche Pflicht verletzt haben, haften wir für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kund:in regelmäßig vertrauen darf. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Hauptleistung, die im Rahmenvertrag und/oder KVA definiert ist.
Da wir nur im Verhältnis zu Ihnen tätig werden, schließen wir eine Haftung für Schäden, die Dritte erlitten haben und gegenüber Ihnen geltend machen aus, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sofern eine Verletzung von Rechtsgütern Dritter eingetreten oder zu erwarten ist, haben Sie uns unverzüglich umfassend darüber zu informieren und alles Erforderliche zu tun, um unsere Haftung zu minimieren und uns so weit wie möglich schadlos zu halten.
Wir können keine Haftung für Leistungsverzögerungen und/oder Schäden übernehmen, die darauf beruhen, dass Sie Ihren Mitwirkungspflichten im Sinne von § 3 dieser AGB nicht nachkommen.
Für Verzögerungen und/oder Schäden, die auf Grund höherer Gewalt oder unabwendbarer Ereignisse beruhen, können wir keine Haftung übernehmen.
Ebenso übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die auf Ereignissen beruhen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Serverfehler und -ausfälle bei Dritten, Leitungs- und Übertragungsstörungen). Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, sofern uns ein Auswahlverschulden bezüglich Dritter trifft.
§ 8 Kündigungsrecht der Kund:innen, Vergütung
Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, kann Kund:in einen erteilten Auftrag jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündigen. Dies gilt nicht für Beratungspakete; diese sind nicht ordentlich kündbar.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Auftrages sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erworben oder böswillig unterlassen haben zu erwerben. Als vereinbarte Vergütung gilt (auch) die voraussichtliche Vergütung, sollten wir die Vergütung nach Aufwand (z.B. nach Tagessätzen oder Stundensätzen) vereinbart haben. Die §§ 626 – 628 BGB bleiben unberührt.
§ 9 Nutzungsrechte
Wenn und soweit wir im Rahmen unserer Tätigkeiten Werke (z.B. Berichte, Memos, Tabellen, Veranschaulichungen, Lehrmaterial, etc.) schaffen und/oder Ihnen übermitteln, erwerben Sie daran mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke zu nutzen; umfasst auch das Recht, die Werke für mit Kund:innen verbundenen Unternehmen für deren interne Zwecke zu nutzen.
Weitere Nutzungsrechte an unseren Werken können gegen gesonderte Vereinbarung übertragen werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.